14.03.2008 |St. Augustin
Dem Bürger wird in einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger er mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchte.
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