Schornsteinfegergesetz im Kabinett

Minister verabschieden neue Rahmenbedingungen

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde am 12.03.2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt.“

Dem Bürger wird in diesem Entwurf die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger er mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchte. Damit werden die Forderungen aus dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission im April 2003 bezüglich des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte, erfüllt.

Ziel bleibt es, den hohen Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umweltschutzes in Deutschland zu erhalten. Dazu kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfegermeister als so genannter Bezirksbevollmächtigter anhand von verwalteten Formblättern, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine „Feuerstättenschau“ durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind.

Die Kehrbezirke werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

In dem Gesetzentwurf ist zudem eine Übergangsfrist von 5 Jahren verankert. Diese Übergangsfrist ist notwendig, um dem Schornsteinfegerbetrieb die Möglichkeit zu geben, sich für weitergehende Tätigkeiten zu qualifizieren. Denn mit dem neuen Gesetz wird auch das Nebentätigkeitsverbot für Schornsteinfeger aufgehoben, dadurch werden den Betrieben zusätzliche Arbeitsbereiche erschlossen.

Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit diesen Regelungen des Gesetzentwurfes eine angemessene Zukunftsperspektive, so der Bundeswirtschaftsminister.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) ist um eine sinnvolle Lösung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bemüht, fordert im Rahmen der parlamentarischen Beratung aber noch deutliche Nachbesserungen in der Endfassung des künftigen Gesetzes.