Überprüfungs- & Messfristen

Zwei Verordnungen – zwei Aufgaben

Die Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.

Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe (z. B. Pellet oder Stückholz) misst der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin Staub- und CO-Werte. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte.

Die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) regelt die Betriebs- und Brandsicherheit. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin kontrolliert beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt im Abgas und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem reinigt und prüft er / sie Schornsteine und Abgasleitungen.

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) definiert Aufgaben und Grenzwerte im Umwelt- und Klimaschutz. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin misst u. a. den Wärmeenergieverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen. Bei Ölheizungsanlagen werden neben dem CO-Wert auch die Rußzahl und mögliche Ölderivate (Ölrückstände im Abgas) über eine Filterprobe ermittelt. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet.

Überprüfungs- und Messfristen

Gasfeuerungsanlagen

Betriebsweise Brennwertnutzung Besonderheit Bundes-KÜO 1. BImSchV
älter als 12 Jahre bis 12 Jahre alt
Raumluftabhängige Gasfeuerstätte ohne Brennwertnutzung jährlich alle 2 Jahre alle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses jährlich alle 5 Jahre alle 5 Jahre
mit Brennwertnutzung Unterdruck-Abgasanlage jährlich
Überdruck-Abgasanlage alle 2 Jahre
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses alle 3 Jahre
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätte ohne Brennwertnutzung alle 2 Jahre alle 3 Jahre alle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses alle 3 Jahre alle 5 Jahre alle 5 Jahre
mit Brennwertnutzung alle 2 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses alle 3 Jahre

Ölfeuerungsanlagen

Betriebsweise Brennwertnutzung Besonderheit Bundes-KÜO 1. BImSchV
älter als 12 Jahre bis 12 Jahre alt
Ölfeuerstätte bei nicht ausschließlicher Verbrennungvon schwefelarmem Heizöl ohne Brennwertnutzung jährlich alle 2 Jahre alle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* jährlich alle 5 Jahre alle 5 Jahre
mit Brennwertnutzung jährlich alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* jährlich alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Raumluftabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl ohne Brennwertnutzung jährlich alle 3 Jahre alle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* jährlich alle 5 Jahre alle 5 Jahre
mit Brennwertnutzung Unterdruck-Abgasanlage jährlich alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* jährlich alle 5 Jahre nur Ruß und CO alle 5 Jahre nur Ruß und CO
Unterdruck-Abgasanlage alle 2 Jahre alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Unterdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* alle 3 Jahre alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Raumluftunabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl ohne Brennwertnutzung alle 2 Jahre alle 2 Jahre alle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* alle 3 Jahre alle 5 Jahre alle 5 Jahre
mit Brennwertnutzung alle 2 Jahre alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* alle 3 Jahre alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
*Diese Technik ist zur Zeit noch nicht verfügbar.
Skyline Düsseldorf