Kaminöfen

Expertentipps

von Schornsteinfeger*innen

  • Ohne Schornstein geht es nicht

    Position, Material und Belegung

    Für den Anschluss Ihres Kaminofens benötigten Sie einen Schornstein, der mit seinem Material, Querschnitt und in der Höhe zur Feuerstätte passen muss. Die Position auf dem Dach richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort.

    Ein Schornstein muss in einem Umkreis von 15 Metern vorhandene Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen um mindestens einen Meter überragen, damit die Abgase einer Feuerstätte nicht in Wohnräume gelangen können. Den erforderlichen Querschnitt des Schornsteins berechnet der bzw. die Schornsteinfeger*in oder der bzw. die Feuerungs- und Schornsteinbauer*in (Querschnittsberechnung nach EN 13 384 (1/2)).

    Das richtige Material

    Wegen der hohen Abgastemperaturen und einer möglichen Rußbrandgefahr muss ein Schornstein für feste Brennstoffe grundsätzlich aus rußbrandbeständigem Material (G) bestehen. In Frage kommen zum Beispiel Keramik- (W3G) oder Edelstahl-Schornsteine (W3G).

    W = Kondensatbeständigkeit
    3 = Korrosionswiderstandsklasse
    G = Rußbrandbeständigkeitsklasse

    Moderne Feuerstätten haben mittlerweile höhere Wirkungsgrade, was zum Teil zu niedrigeren Abgastemperaturen führt. Pelletöfen können außerdem im Teillastmodus betrieben werden, entsprechend sinkt auch hier die Abgastemperatur. Eine solche Feuerstätte benötigt oftmals einen Schornstein, der rußbrandbeständig (G), feuchtigkeitsunempfindlich (W) und korrosionsbeständig (3) ist - zum Beispiel Keramik- (W3G) oder Edelstahl-Schornsteine (W3G).

    Nicht zugelassen für feste Brennstoffe sind Abgasleitungen aus Kunststoff. Sie halten den hohen Abgastemperaturen (200 Grad Celsius und mehr) nicht stand. Abgasleitungen aus Kunststoff eignen sich für Öl- und Gas-Brennwertanlagen mit deutlich niedrigeren Abgastemperaturen.

    Mehrfachbelegung

    Der gleichzeitige Anschluss mehrerer Feuerstätten an einen Schornstein ist möglich. Ausschlaggebend ist die Art der Anlage, nicht der verwendete Brennstoff. Nicht erlaubt ist z. B. eine Mehrfachbelegung mit raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Feuerstätten. Feuerstätten mit Gebläse (z. B. auch Pelletöfen) benötigen in der Regel einen eigenen Schornstein.

    Fragen Sie Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bereits vor der Bauplanung nach den zulässigen Kombinationsmöglichkeiten. Flexibel bleiben Sie mit einem mehrzügigen Schornstein. Bei dieser Bauart kann an jeden Zug eine Feuerstätte angeschlossen werden.

  • Kaminofenkauf: Auf Zulassung achten

    Darauf sollten Sie achten

    Tipp 1: Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit dem CE-Zeichen. Geräte ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht eingebaut und betrieben werden.

    Tipp 2: Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. Vorgeschrieben sind bestimmte Mindestwirkungsgrade sowie Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen. Neue Feuerstätten (installiert ab 1. Januar 2015) müssen Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten.

    Zulassung vorhanden?
    • CE-Zeichen
    • Anforderungen nach 1. BImSchV (Einhaltung der geforderten Staub-/CO-Grenzwerte, Mindestwirkungsgrad)
    Leistungsbereich (kW) auswählen

    Bei der Auswahl eines Kaminofens stellt sich auch die Frage nach der benötigten Leistung. Die Leistung einer Feuerstätte wird als Nennwärmeleistung in Kilowatt (kW) angegeben und beschreibt die maximale Heizleistung im Dauerbetrieb. Die tatsächlich benötigte Wärmeleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Größe (Volumen) des Aufstellraumes
    • energetische Qualität der Außenflächen (Isolierung = Wärmedämmung des Aufstellraumes)
    • Heizverhalten (Häufigkeit der Nutzung).
    Wirkungsgrad beachten (in Prozent)

    Neben der Nennwärmeleistung der Feuerstätte wird in der Regel auch der Wirkungsgrad angegeben. Der Wirkungsgrad in Prozent gibt an, wie effizient ein Kaminofen im Vollbetrieb heizt. Für Feuerstätten, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, gelten bestimmte Mindestwirkungsgrade (1. BImSchV, Anlage 4). Abhängig von der Feuerstättenart liegt der geforderte Wirkungsgrad zwischen 70 und 90 Prozent.

    Tipp: Lassen Sie die benötigte Heizleistung von einem Fachbetrieb berechnen. Vermeiden Sie in jedem Fall eine Überdimensionierung, denn Feuerstätten mit hoher Leistung produzieren häufig mehr Wärme als nötig. Es wird schnell zu warm im Zimmer. Wenn dann zur Temperaturregelung die Fenster geöffnet werden, geht wertvolle (und bezahlte) Wärmeenergie einfach verloren. Nutzt man überdimensionierte Kaminöfen wiederum nur mit halber Leistung, verschlechtert sich die Verbrennungsqualität.

    Hierauf sollten Sie achten: Einzelraumfeuerstätten (wie z. B. Kaminöfen) sind von der Messpflicht befreit. Sobald jedoch eine Einzelraumfeuerstätte zu stark überdimensioniert und /oder ins Heizungssystem eingebunden ist bzw. über Schächte und Leitungen weitere Räume mit Wärme versorgt, kann sie messpflichtig werden. Für die regelmäßigen Messungen nach 1. BImSchV fallen Kosten an.

  • Brandschutz: Abstände einhalten

    Daran sollten Sie denken

    Wegen der Brandgefahr dürfen in unmittelbarer Nähe der Feuerstätte und des Ofenrohrs keine brennbaren Bauteile oder Materialien verarbeitet sein. Der geforderte Mindestabstand richtet sich auch nach der Feuerstätte. Beachten Sie also die verbindlichen Angaben des Herstellers oder Typenschildes und planen Sie diese bereits in der Bauphase mit ein. Dies gilt besonders bei Gebäudewänden aus und mit brennbaren Baustoffen.

    Wichtig: Fußböden aus brennbaren Baustoffen müssen außerdem durch einen nicht-brennbaren Belag geschützt werden. Dieser muss den Fußboden 50 Zentimeter vor der Brennraumöffnung und 30 Zentimeter an den Seiten abdecken.

    Rauchrohre installieren und dämmen

    Feuer machen kann nicht so schwer sein, denken viele und schenken sich einen Blick in die Bedienungsanleitung ihres Kaminofens. Beim Heizen mit Holz gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, um starke Rauchentwicklung und unnötigen Brennstoffverbrauch zu vermeiden. Gut gemeint, aber wenig effektiv ist zum Beispiel eine Extraportion Brennholz. Wenn es dann zu warm wird, schließen die Bewohner einfach die Luftregler. Oder sie vergessen die Luftregler beim Anzünden zu öffnen. Luftregler versorgen den Brennraum jedoch mit notwendiger Verbrennungsluft. Wird die Luftzufuhr zu sehr gedrosselt, kann es zu einer unvollständigen Verbrennung und damit zur Entstehung von Kohlenmonoxid und Glanzruß kommen.

    Tipp: Herstellerangaben lesen und sich bei Bedienung und Brennstoffmenge an die Angaben halten. Weitere Fragen, etwa zur richtigen Lagerung von Brennholz, beantwortet der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin.

  • Wie viel Luft braucht der Ofen?

    Darauf sollten Sie achten

    Für eine emissionsarme Verbrennung und einen sicheren Betrieb braucht eine Feuerstätte genügend Sauerstoff (= Verbrennungsluft). Bei raumluftabhängigen Feuerstätten wird diese zum Beispiel über Fenster- oder Türfugen zugeführt.

    In Gebäuden mit sehr dichter Gebäudehülle oder in energetisch sanierten Gebäuden empfiehlt sich eine Verbrennungsluftversorgung von außen. Lassen Sie sich am besten von Ihrem S chornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten, wie eine ausreichende Luftzufuhr am gewünschten Standort sichergestellt werden kann.

    Was tun bei Dunstabzugs- oder Lüftungsanlagen?

    Sollte in der gleichen Wohneinheit eine luftabsaugende Dunstabzugs- oder Lüftungsanlage vorhanden sein, sind Fensterkontaktschalter, Luftdruckwächter o. ä. erforderlich. Andernfalls kann ein Unterdruck entstehen, der die Abgase aus dem Ofen in den Raum hineinzieht.

    In energetisch sanierten Gebäuden oder Häusern mit luftdichter Gebäudehülle empfiehlt sich eine Verbrennungsluftversorgung von außen über geeignete Zuluftleitungen oder einen Luft-Abgas-Schornstein. Tipp: Nur Feuerstätten mit besonderen Dichtheitsanforderungen (geprüft vom Deutschen Institut für Bautechnik - DIBt) gelten als raumluftunabhängige Feuerstätten.

    Wichtiger Hinweis: Auch hier ist unter Umständen der Einbau eines Fensterkippschalters, Luftdruckwächters o.ä. erforderlich.

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