Rauchmelder können Leben retten
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt bundesweit für vermieteten und selbstgenutzten Wohnraum. In Nordrhein-Westfalen sind Rauchmelder in Neubauten seit 2013 vorgeschrieben – für Bestandsbauten seit 2017
Für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern sind in Nordrhein-Westfalen laut Landesbauordnung die Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen. Die regelmäßige Wartung kann von den Mieter*innen oder Vermieter*innen übernommen werden – die Eigentümer*innen bleiben aber immer in der Pflicht, die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.
Ein Rauchmelder muss jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, an der Decke befestigt werden. Optimaler Schutz wird sichergestellt, wenn Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen (inklusive Keller und Dachboden) installiert werden.
Empfohlen wird die Montage möglichst in Zimmermitte mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zu den Wänden. Da Zugluft die Raucherkennung beeinträchtigen kann, sollte ein Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten befestigt werden. Übrigens: Auch Schornsteinfegerbetriebe bieten Rauchwarnmelder inklusive Montage und Wartung an.
Bei einem Funktionscheck sollte durch Drücken der Prüftaste einmal jährlich die Funktionstüchtigkeit überprüft werden, falls notwendig sollte auch Staub entfernt werden. Ertönt kein Prüfsignal, sollte bei Rauchmeldern mit herausnehmbarer Batterie die Batterie oder bei Bedarf der komplette Rauchmelder ausgetauscht werden.
Empfehlenswert sind Rauchmelder mit dem Q-Zeichen. Das Q-Qualitätszeichen sichert zum Beispiel die Verwendung hochwertiger, fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Dies deckt sich mit der empfohlenen Nutzungsdauer von Rauchmeldern: Nach 10 Jahren muss ein Rauchmelder erneuert werden, da die Sensoren mit der Zeit unter anderem durch Staub in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt werden können.