Fairer Wettbewerb durch Chancengleichheit
Stellungnahme zur Presse-Information des ZVSHK
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde am 12.03.2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das neue Gesetz bringt Vorteile für die Bürger mit sich. Ihnen wird die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchten.
Darüber hinaus besteht auch weiterhin das Ziel, den hohen Standard in den Bereichen Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umweltschutzes in Deutschland zu erhalten. Die Tätigkeit der Schornsteinfeger trägt heute wie morgen dazu bei, dass sich jeder in seinen eigenen vier Wänden sicher fühlen kann und einen kompetenten Berater rund ums Gebäude an seiner Seite hat.
Die Schornsteinfeger werden mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort in den freien Wettbewerb entlassen. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren ist notwendig, um den Schornsteinfegerbetrieben die Möglichkeit zu geben, sich für weitergehende Tätigkeiten zu qualifizieren. Ohne diese Frist hätten Schornsteinfeger keine Möglichkeit, in anderen Arbeitsfeldern Fuß zu fassen. An dieser Tatsache ändert auch die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes nichts.
„Wir sind verwundert über die Argumentation von Herrn von Bock und Polach“, so Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). Bereits im letzten Jahr suchte der ZIV den Dialog mit dem ZVSHK. Um beiden Handwerken Rechnung zu tragen, schlug der ZIV-Präsident vor, einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag beider Handwerke für den Gesetzgeber zu formulieren. „Wir sind der Meinung, wer prüft, darf nicht warten und wer wartet, darf nicht prüfen. Nur so kann die Neutralität der Arbeit gewährleistet werden“, so Beyerstedt. Der Vorschlag wurde vom ZVSHK abgelehnt.
Nicht nachvollziehbar für das Schornsteinfegerhandwerk ist auch die immer wiederkehrende Kritik des ZVSHK an dem Umstand, dass Heizungen „doppelt“ gemessen werden, nämlich vom Schornsteinfeger und dem Heizungsinstallateur. Für alle Bürger von großem Interesse dürfte die Tatsache sein, dass Schornsteinfeger eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchführen. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Sicherheit der Hausbewohner werden die Abgase an der Heizung gemessen. Eine weitere Messung durch den Heizungsinstallateur ist nicht notwendig.