Zur Regelung von Schornsteinfegertätigkeiten wurde kürzlich von der zuständigen Bund-Länder-Kommission eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verabschiedet.
Die Umsetzung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz, sondern schont auch den Geldbeutel des Betreibers der Heizungen.