Bundesländer sind nun am Zug

Neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung verabschiedet worden

Zur Regelung von Schornsteinfegertätigkeiten wurde kürzlich von der zuständigen Bund-Länder-Kommission unter Vorsitz von Wolfgang Stehmer (MdL Baden-Württemberg) eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verabschiedet. Diese Vorlage beinhaltet u.a. eine bundeseinheitliche Gebührenordnung, so dass sie jetzt in den einzelnen Bundesländern in das Landesrecht zu übernehmen ist. Eine Vereinheitlichung kann voraussichtlich bis zum Jahr 2008 erwartet werden.

Änderungen ergeben sich bei allen messpflichtigen Öl- Feuerstätten deren Abgasführung – wie bei Gasgeräten üblich – künftig nur noch überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden müssen. Raumluftunabhängige Feuerstätten bzw. raumluftabhängige Brennwertgeräte, die mit einer Überdruck-Abgasanlage zu betreiben sind unterliegen künftig einmal in zwei Jahren der Überprüfungspflicht. Damit wird der größeren Betriebssicherheit moderner Feuerungsanlagen Rechnung getragen. Darüber hinaus sind die neu geregelten Tätigkeiten bei all diesen Anlagen zukünftig in einem Arbeitsgang durchzuführen.

Die so genannte Feuerstättenschau (Begutachtung aller Feuerungsanlagen im Fünfjahresmodus) ist mit Umsetzung der KÜO bei allen messpflichtigen Anlagen generell mit der Emissionsschutzmessung gemäß 1. BImSchV durchzuführen. Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung schafft in den meisten Bundesländern mehr Kostentransparenz für den Verbraucher. Außerdem reduziert sich dadurch die Besuchshäufigkeit des Schornsteinfegers.