Viel Glück für das neue Jahr 2013

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013

Ab. 1. Januar 2013 gelten neue Pflichten für Hauseigentümer. Bezirksschornsteinfeger bleiben aber weiterhin die Glücksbringer an ihrer Seite.
Ab. 1. Januar 2013 gelten neue Pflichten für Hauseigentümer. Bezirksschornsteinfeger bleiben aber weiterhin die Glücksbringer an ihrer Seite.

Ab dem Jahreswechsel können Hauseigentümer für bestimmte Arbeiten ihren Schornsteinfeger auswählen, doch der staatlich bestellte „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ bleibt für vieles weiter zuständig.

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Die Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für bestimmte Arbeiten alle Hauseigentümer die Möglichkeit haben, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.

Für die Hauseigentümer, die ihren Schornsteinfeger wechseln, hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlagen regelmäßig gekehrt und überprüft werden.

Der weiterhin zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger stellt jedem Hauseigentümer einen Feuerstättenbescheid aus. Der Feuerstättenbescheid erfasst die Art der Feuerstätte und somit die Häufigkeit der Tätigkeiten sowie die Fristen für die Erledigung der Arbeiten.

Der Feuerstättenbescheid wird auf Grund der Feuerstättenschau, die mindestens zweimal in sieben Jahren vom Bezirksschornsteinfeger durchzuführen ist, erlassen. Es ist dann Sache des Eigentümers, zu überprüfen, ob der von ihm beauftragte Schornsteinfeger fristgemäß, alle im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten ausgeführt hat.

Der Hauseigentümer muss anhand spezieller Formblätter seinem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass die geforderten Arbeiten durchgeführt wurden.

Die Verantwortung und damit das verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung liegen nun voll beim Eigentümer. Gehen die Formulare nicht fristgerecht ein, ist der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, die nicht erledigten Arbeiten der Behörde umgehend weiterzumelden, um die Feuer- und Betriebsicherheit zu erhalten.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt auch weiter der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin wichtiger Ansprechpartner des Hauseigentümers.

Zu den hoheitlichen Tätigkeiten des Bezirksschornsteinfegers zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine. Ebenso liegen die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist sowie die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids weiterhin in Händen der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Die Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf weist besonders darauf hin, dass die Hauseigentümer auch weiterhin verpflichtet sind, dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger im Falle einer Neuerrichtung, eines Wechsels oder eines Austauschs von Schornsteinen oder Feuerstätten sofort Mitteilung zu erteilen.

Sollten die Haus- und Grundeigentümer Ihren nun umfangreicheren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnte im Schadensfall der Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung gefährdet sein.

Ob für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung die Kosten steigen werden, bleibt abzuwarten. Einheitlich festgelegte Gebühren gibt es auf alle Fälle dafür nicht mehr. Die Preise sind frei und orientieren sich an der Kostenstruktur des einzelnen Schornsteinfegerbetriebes, der den Auftrag erhält.

Auch mit den Änderungen im nächsten Jahr kommt dem vor Ort bekannten Bezirksschornsteinfeger eine wichtige Rolle zu, denn er ist es, auf dessen völlig neutrale Beurteilung ohne wirtschaftlichen Hintergrund sich die Eigentümer bedenkenlos auch in Zukunft verlassen können, so die Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf.