So lesen Sie Ihr Messprotokoll

Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt:

Wenn Ihr Schornsteinfeger Ihre Gas- oder Öl-Feuerungsanlage gemessen hat, erhalten Sie über die festgestellten Werte ein Messprotokoll.

Messprotokoll für Gasfeuerstätten:

Aus dieser Bescheinigung können Sie alle Informationen Ihres Heizkessels ablesen:

Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung

  1. Datum und Art der Messung
  2. Steckbrief der Heizung
  3. Überprüfungsergebnisse der Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung
  4. Hier bescheinigt der Schornsteinfeger Ihnen, welche Maßnahmen bei einer Mängelfeststellung zu ergreifen sind.
  5. Überprüfungsergebnisse der Bundesimmissionsschutzverordnung
  6. Wärmeträgertemperatur in °C
    Temperatur des Kesselwassers während der Messung.
  7. Sauerstoffvolumengehalt in %
    Diese Größe braucht der Schornsteinfeger für die Berechnung des Abgasverlustes.
  8. Verbrennungslufttemperatur in °C
    Die Temperatur der Luft, die dem Brenner zugeführt wird, meist aus dem Aufstellraum.
  9. Druckdifferenz in hPa
    Die Druckdifferenz zwischen Messstelle und Umgebung wird gemessen, um den Betriebszustand der Heizung beurteilen zu können.
  10. Abgastemperatur in °C
    Ist der Unterschied zwischen der Abgas- und der Verbrennungslufttemperatur groß, so lässt dies auf hohe Energieverluste schließen. Die Abgastemperatur versucht man möglichst gering zu halten. Denn sonst heizen Sie statt der Wohnung das Freie. Hohe Abgastemperaturen deuten auf nicht optimal gewartete oder veralterte Heizkessel hin.
  11. Abgasverluste
    Hier trägt der Schornsteinfeger den gerundeten Abgasverlust ein. In Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung in kW zuzüglich festgelegter Toleranzen, darf der Abgasverlust ab dem 01.11.2004 bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Nennwärmeleistung in kW
Abgasverlust in %
bis 25
11
25 - 50
10
über 50
9
  1. Hier wird die Sicherheitszahl in Abhängigkeit vom Brennstoff und der Brennergebläseart angegeben.
  2. Hier können Sie erkennen, ob Ihre Heizung die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht noch ein Einsparpotential vorhanden wäre. Überprüfen Sie die Einstellungen Ihrer Regelung, dämmen Sie blank liegende Rohrleitungen, regulieren Sie Ihre Raumthermostatventile nach Ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Wenn Sie Fragen haben, Ihr Bezirksschornsteinfegermeister hilft Ihnen gerne weiter. Wenn das Messergebnis nicht die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt, müssen Sie innerhalb 6 Wochen die Feuerungsanlage auf die erforderlichen Grenzwerte einstellen lassen. Geben Sie Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Bescheid, wenn die Nachmessung erfolgen kann.

Messprotokoll für Ölfeuerstätten:

Aus dieser Bescheinigung können Sie alle Informationen Ihres Heizkessels ablesen:

Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung

  1. Datum und Art der Messung
  2. Steckbrief der Heizung
  3. Überprüfungsergebnisse der Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung
  4. Hier bescheinigt der Schornsteinfeger Ihnen, welche Maßnahmen bei einer Mängelfeststellung zu ergreifen sind.
  5. Überprüfungsergebnisse der Bundesimmissionsschutzverordnung
  6. Wärmeträgertemperatur in °C
    Temperatur des Kesselwassers während der Messung.
  7. Sauerstoffvolumengehalt in %
    Diese Größe braucht der Schornsteinfeger für die Berechnung des Abgasverlustes.
  8. Mittelwert der dreimaligen Messung der Rußzahl
    Die Temperatur der Luft, die dem Brenner zugeführt wird, meist aus dem Aufstellraum.
  9. Verbrennungslufttemperatur in °C
    Die Temperatur der Luft, die dem Brenner zugeführt wird, meist aus dem Aufstellraum.
  10. Druckdifferenz in hPa
    Die Druckdifferenz zwischen Messstelle und Umgebung wird gemessen, um den Betriebszustand der Heizung beurteilen zu können.
  11. Kohlenstoffmonoxidgehalt in mg/kWh
  12. Wenn Ölderivate festgestellt wurden, wird Ihre Heizung beanstandet.
  13. Abgastemperatur in °C
    Ist der Unterschied zwischen der Abgas- und der Verbrennungslufttemperatur groß, so lässt dies auf hohe Energieverluste schließen. Die Abgastemperatur versucht man möglichst gering zu halten. Denn sonst heizen Sie statt der Wohnung das Freie. Hohe Abgastemperaturen deuten auf nicht optimal gewartete oder veralterte Heizkessel hin.
  14. Abgasverluste
    Hier trägt der Schornsteinfeger den gerundeten Abgasverlust ein. In Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung in kW zuzüglich festgelegter Toleranzen, darf der Abgasverlust ab dem 01.11.2004 bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Nennwärmeleistung in kW
Abgasverlust in %
bis 25
11
25 - 50
10
über 50
9
  1. Hier wird die Sicherheitszahl in Abhängigkeit vom Brennstoff und der Brennergebläseart angegeben.
  2. Hier können Sie erkennen, ob Ihre Heizung die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht noch ein Einsparpotential vorhanden wäre. Überprüfen Sie die Einstellungen Ihrer Regelung, dämmen Sie blank liegende Rohrleitungen, regulieren Sie Ihre Raumthermostatventile nach Ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Wenn Sie Fragen haben, Ihr Bezirksschornsteinfegermeister hilft Ihnen gerne weiter. Wenn das Messergebnis nicht die Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt, müssen Sie innerhalb 6 Wochen die Feuerungsanlage auf die erforderlichen Grenzwerte einstellen lassen. Geben Sie Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Bescheid, wenn die Nachmessung erfolgen kann.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so hilft Ihnen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister gerne weiter.

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