Die Schornsteinfegerinnung informiert
Energieeinsparung durch erneuerte Heizungsanlagen im Jahre 2005:
Kreis Mettmann – 28.06.2006 – Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt die einzuhaltenden Abgasverluste für Feuerstätten vor. Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für die Wärmemenge der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und umso höher sind die Immissionen der Feuerungsanlage. Deshalb ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen durch Verordnung begrenzt. Die Umsetzung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BimschV) leistet somit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz sondern schont auch den Geldbeutel des Betreibers der Heizungen.

Die Höhe des Abgasverlustes wird von den Schornsteinfegern durch Messung festgestellt. Die statistischen Erhebungen der Schornsteinfeger, über die Anzahl von 2.787 im Jahre 2005 erneuerten Heizungsanlagen im Kreis Mettmann ergeben folgende Einsparwerte:
Abgasverluste Altanlagen (Mittelwert) 10,6% zu den Abgasverlusten der Neuanlagen (Mittelwert) 5,1 %. Reduzierung der Nennwärmeleistung von 110.643 auf 86.397 kW.
Die Energieeinsparung der eingesetzten Energie beträgt 20,3 %. Die CO2-Minderung für unsere Umwelt beträgt 8.398 Tonnen. Diese Minderung entspricht 336 Güterwaggons mit einer Gesamtlänge von ca. 4,2 Kilometern.
Die Ursachen zu hoher Abgasverluste sind:
- Verschmutzte Wärmetauscherflächen z.B. im Heizkessel,
- Falsche Brennereinstellung,
- Veraltete Feuerungsanlagen
Verschmutzungen und falsche Einstellungen können durch Reinigung und optimale Einstellung behoben werden. Neue Heizkessel haben erheblich höhere Wirkungsgrade als ältere, weil auf Grund optimierter Wärmeaustauscher sehr niedrige Abgasverluste möglich sind. Außerdem treten durch gute Wärmedämmung des Kessels und angepasste Betriebsführung (gleitende Wassertemperatur) kaum noch Wärmeverluste an der Oberfläche auf. Besonders hohe Wirkungsgrade haben Niedertemperaturheizkessel und Brennwertfeuerstätten, die zusätzlich noch Kondensationswärme aus dem im Abgas enthaltenen Wasserdampf nutzen.
Sollte die Heizungsanlage 15 Jahre oder älter sein, empfiehlt sich die Erneuerung der kompletten Feuerungsanlage, d.h. Erneuerung des Heizkessels einschließlich des Brenners und der Regelung. Da moderne Anlagen kaum noch Verluste haben, lässt sich in diesem Fall bis zu 30% Energie einsparen.
Zur neutralen Beurteilung der verschiedenen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte steht ihnen ihr Bezirksschornsteinfegermeister gerne zur Verfügung. Ihr Schornsteinfeger beurteilt auch den Zustand ihres Schornsteins in Bezug auf die neue Feuerungsanlage.