Welchen Energieausweis benötigen Sie wann?

Assistent zur Feststellung des für Sie richtigen Energieausweises:

Für Sie haben wir hier einen Energiepassassistenten installiert, mit dem Sie ganz einfach mit ein paar Mausklicks herausfinden, welchen Energieausweis sie benötigen und ab wann die Übergangsfristen für Sie ablaufen.

  1. Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
 
Altbau
Neubau

 
 


Wer benötigt welchen Energieausweis?

Folgende Punkte wurden in der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung festgehalten:

  • Bis zum 1. Oktober 2008 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem 1. Oktober 2008 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre.
  • Ab dem 1. Oktober 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für diese besteht Wahlfreiheit.
  • Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Wer benötigt wann einen Energieausweis?

Man benötigt einen Energieausweis nur bei der Vermietung, dem Verkauf, dem Verleasen oder beim Neubau eines Gebäudes.

Wohngebäude die vor 1965 errichtet worden sind: Ab dem 1. Juli 2008
Alle später errichteten Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2009
Alle Nichtwohngebäude: Ab dem 1. Juli 2009