Dualer Studiengang
Ausbildung zum Schornsteinfeger mit Studium Versorgungs- und Entsorgungstechnik:
Das Schornsteinfegerhandwerk NRW bietet in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Gelsenkirchen ein Duales Studienmodell an: Die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger mit gleichzeitigem Bachelor-Studiengang "Versorgungs- und Entsorgungstechnik".

Unterwiesen werden die Auszubildenden von Bezirksschornsteinfegermeistern aus unserer Innung. Mit hervorragendem Fachwissen und ihrer Einsatzbereitschaft in dr überbetrieblichen Ausbildung tragen sie neben unseren Ausbildungsbetrieben dazu bei, dass unsere Auszubildenden in der praktischen Ausbildung sehr gut ausgebildet werden.
Die Kombi-Ausbildung beginnt erstmalig am 1. August 2010 und endet nach 4 Jahren im August 2014. Dieses neue Angebot soll bei jungen Menschen mit allgemeiner Hochschul- oder Fachhochschulreife das Interesse am Schornsteinfegerhandwerk und gleichzeitig am Studium mit dem Schwerpunkt "Technische Gebäudeausrüstung" wecken.
Das Schornsteinfegerhandwerk möchte jungen Menschen damit deutlich machen, dass sich Handwerk und Wissenschaft ergänzen und neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Der duale Studiengang mit der Ausbildung zum Schornsteinfeger und dem Fachhochschulstudium zum Bachelor of Engineering ist ein anspruchsvolles Modell mit dem Ziel, Studium und Berufsausbildung optimal zu verknüpfen. Er setzt ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des Teilnehmers voraus. Der Betrieb wird ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Informationen zum Gesamtablauf
Ausbildungs- und Studienzeiten

Der gesamte Bildungsgang erstreckt sich über 49 Monate. Er beginnt am 01.08.2010 und endet am 31.08.2014. Während des gesamten Bildungsgangs wechseln sich Phasen der Ausbildung im Betrieb und Phasen des Studiums gegenseitig ab.
1. Jahr
01.08.2010 bis 31.07.2011: betriebliche Ausbildung
2. Jahr
01.08.2011 bis 18.09.2011: betriebliche Ausbildung
19.09.2011 bis 12.02.2012: 1. Studiensemester an der Fachhochschule
13.02.2012 bis 11.03.2012: betriebliche Ausbildung
12.03.2012 bis 15.07.2012: 2. Studiensemester an der Fachhochschule
16.07.2012 bis 31.07.2012: betriebliche Ausbildung
3. Jahr
01.08.2012 bis 16.09.2012: betriebliche Ausbildung
17.09.2012 bis 10.02.2013: 3. Studiensemester an der Fachhochschule
11.02.2013 bis 10.03.2013: betriebliche Ausbildung
11.03.2013 bis 14.07.2013: 4. Studiensemester an der Fachhochschule
15.07.2013 bis 31.07.2013: betriebliche Ausbildung
4. Jahr
01.09.2013 bis 28.02.2014: 5. Studiensemester an der Fachhochschule
01.03.2014 bis 31.08.2014: 6. Studiensemester an der Fachhochschule
Die Ausbildung im Betrieb
Grundlage der Berufausbildung zum Schornsteinfeger ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/ zur Schornsteinfegerin vom 31.01.1997 (BGBl. I S. 179) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Ausbildung im Betrieb ist eine Berufsausbildung gemäß § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Während der betrieblichen Ausbildung sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes anwendbar.
Das Studium an der Fachhochschule Gelsenkirchen
Innerhalb des dualen Studiums erstreckt sich das Studium an der Fachhochschule Gelsenkirchen auf 6 Fachsemester. Nach dem Bestehen der Gesellenprüfung zum Schornsteinfeger wird das Studium als Vollzeitstudium fortgesetzt.
Das Studium unterliegt den Bestimmungen und Vorgaben der Fachhochschule Gelsenkirchen.
Vergütung
Der Betrieb zahlt dem Auszubildenden während der Zeiten der betrieblichen Ausbildung sowie der Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen eine Vergütung gemäß den geltenden Vorgaben des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen.
Die Zeiten des Studiums an der Fachhochschule werden durch den Betrieb nicht vergütet.
Ausbildungszeit und Urlaub
Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit richtet sich nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Bestimmungen. Sie beträgt zurzeit 40 Stunden.
Der Betrieb gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beziehen und erstrecken sich ausschließlich auf die jeweiligen Zeiten der Ausbildung im Betrieb bzw. des Studiums an der Fachhochschule.
Hinweis:
Für das Duale Studium ist ein Zusatzvertrag zum Berufsausbildungsvertrag notwendig.
Ansprechpartner für weitere Informationen sind
Landesinnungsverband des
Schornsteinfegerhandwerks NRW
Herrn Roland Beckers
Beedstraße 44, 40468 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 424438
E-Mail: info@schornsteinfeger-nrw.de
Prof. Dr. Markus Thomzik
Neidenburger Straße 10
45877 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 – 9596-142
E-Mail: markus.thomzik@fh-gelsenkirchen.de
Für Interessierte bieten wir den Flyer "Kooperative Ingenieurausbildung in Gelsenkirchen: Versorgungs- und Entsorgungstechnik" zum Download an.